Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DTI Detector Trade International GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 17, D-41540 Dormagen. Stand: Juli 2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Sicherheitstechnik (insbesondere Durchgangsdetektoren, Röntgen-Gepäckscanner, Hand-Metalldetektoren und Zubehör), über deren Vermietung sowie über Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Planung von Sicherheitsschleusen, Installation und Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur, Schulungen und der Betrieb von Geräten mit Bedienpersonal).
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf oder eine Vermietung an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet über diese Website nicht statt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist die DTI Detector Trade International GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 17, D-41540 Dormagen, Handelsregister AG Neuss HRA 7007, vertreten durch die Komplementärin DTI Detector Trade International GmbH (AG Neuss HRB 15985), diese vertreten durch den Geschäftsführer André M. Günther. Mietverträge können nach Maßgabe des jeweiligen Angebots auch mit der DTI Rent GmbH, Hamburger Str. 17, D-41540 Dormagen (AG Neuss HRB 15987), zustande kommen; für diese gelten die vorliegenden AGB entsprechend. Der jeweilige Vertragspartner ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung (nachfolgend einheitlich DTI).
3. Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Technische Daten, Abbildungen und Beschreibungen beruhen auf Herstellerangaben; Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
Anfragen über unsere Formulare und Konfiguratoren sind für den Kunden unverbindlich und kostenfrei. Der Vertrag kommt zustande, indem DTI auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot in Textform erstellt und der Kunde dieses annimmt, oder indem DTI eine Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand- beziehungsweise Transportkosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf der Website genannte Beträge (etwa Mietraten mit dem Zusatz ab) sind unverbindliche Richtwerte; maßgeblich sind ausschließlich die Preise des individuellen Angebots.
5. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Fristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Eine Abholung beziehungsweise ein Lagerverkauf ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich (Geschäftszeiten Montag bis Freitag, 09:00 bis 15:00 Uhr). Es bestehen keine Verkaufsräumlichkeiten.
Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über (§ 447 BGB). Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung transportversichert. Erkennbare Transportschäden sind gegenüber dem Zusteller zu dokumentieren und DTI unverzüglich mitzuteilen; die Obliegenheiten nach § 377 HGB (Ziffer 10) bleiben unberührt.
6. Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (zum Beispiel Vorkasse oder Zahlung auf Rechnung mit Zahlungsziel). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DTI anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt (Kauf)
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DTI. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages an DTI ab, DTI nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig; Zugriffe Dritter sind DTI unverzüglich anzuzeigen.
8. Besondere Bedingungen für die Vermietung
Mietgegenstand, Mietbeginn, Mietdauer, Kündigungsregelungen, Mietraten und eine einmalige Bereitstellungspauschale ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag beziehungsweise Angebot. Soweit dort ausgewiesen, umfasst die Miete Wartung und Service, Versicherung sowie ein Austauschgerät bei technischem Defekt; bei Röntgengeräten umfasst sie zudem die Organisation der jährlichen Sachverständigenprüfung (TÜV).
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß nach den Vorgaben des Herstellers zu verwenden, ihn vor Beschädigung, Verlust und Zugriff Dritter zu schützen, Mängel und Schäden DTI unverzüglich anzuzeigen und Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte zu unterlassen. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von DTI in Textform.
Der Betrieb der Geräte obliegt dem Mieter als Betreiber, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Röntgengeräte dürfen nur durch eingewiesenes Personal und unter Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben (StrlSchG, StrlSchV) betrieben werden. Bei bauartzugelassenen Vollschutzgeräten ist gemäß § 19 Abs. 3 StrlSchG kein Strahlenschutzbeauftragter erforderlich; die übrigen betrieblichen Pflichten des Betreibers bleiben unberührt. DTI unterstützt auf Grundlage des jeweiligen Vertrags bei Einweisung und Compliance-Dokumentation.
Nach Beendigung der Mietzeit ist der Mietgegenstand vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben; Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch geht nicht zu Lasten des Mieters. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten anteiligen Miete; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
9. Dienstleistungen
Art und Umfang von Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Planung, Installation und Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung, Wartung und Reparatur sowie Gerätebetrieb mit Bedienpersonal) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Kunde stellt unentgeltlich die erforderlichen Mitwirkungsleistungen bereit, insbesondere Zugang zum Aufstellort, geeignete Aufstell- und Anschlussbedingungen (unter anderem Stromversorgung) sowie einen fachlichen Ansprechpartner. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, soweit Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbracht werden.
10. Gewährleistung
Für Unternehmer gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11 sowie in Fällen von Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von DTI durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Garantien der Hersteller (zum Beispiel Werksgarantien von Garrett) bleiben von diesen AGB unberührt und gelten nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
Sicherheitstechnik reduziert Risiken, kann eine lückenlose Erkennung aller Gegenstände jedoch nicht garantieren. Detektionsleistungen hängen unter anderem von Einsatzumgebung, Konfiguration, Programmwahl und organisatorischen Abläufen ab. Eine bestimmte Detektionsquote ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
11. Haftung
DTI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DTI.
12. Hinweise nach ElektroG und BattG
DTI ist bei der stiftung elektro-altgeräte register unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 51790280 registriert. Die Rücknahme und Entsorgung von B2B-Altgeräten erfolgt nach den Vorgaben des ElektroG auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden; Endnutzer sind zur Rückgabe verbrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Elektrogeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen sind.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von DTI; DTI ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit; unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
Stand: Juli 2026