Wie Einlasskontrollen bei Gericht die Sicherheit erhöhen?

André Günther20.3.2023
Seit 2017 ist die Einlasskontrolle an deutschen Gerichten Pflicht.

An Amtsgerichten, Landgerichten und in vielen Behörden wird am Eingang kontrolliert, ob Besucher Stich-, Hieb-, Schnitt- oder Schusswaffen mitführen. Die Aufgabe klingt simpel, die Umsetzung ist es nicht. Der Einlass soll sicher sein. Er darf trotzdem den Publikumsverkehr nicht zum Erliegen bringen. Durchgangsdetektor, Röntgenscanner und Handdetektor greifen dafür ineinander.

Seit April 2017 vorgeschrieben

Seit April 2017 verpflichtet ein Beschluss jedes Straf- und Zivilgericht zu einem Sicherheitskonzept mit Metalldetektoren, Gepäckscannern, Videotechnik und geschultem Personal. Der Zugang erfolgt nur noch über einen kontrollierten Eingang. Gerichtsinterne Bereiche wie Richterzimmer werden von den öffentlichen Räumen getrennt. Der damalige Hamburger Justizsenator Till Steffen brachte das Ziel auf den Punkt. Man wolle wissen, wer sich im Gebäude aufhält. Und man wolle sicherstellen, dass keine gefährlichen Gegenstände ins Gericht gelangen.

Vorbereitung und Ablauf

Die Kontrolle findet am Haupteingang statt. Besucher legen Taschen und größere Gegenstände auf den Kontrolltisch. Metallteile wie Handy oder Schlüssel kommen in ein Ablagefach. Erst dann passieren sie den Detektorrahmen. Wer die Anweisungen befolgt, kommt zügig durch. Trägerinnen und Träger eines Defibrillators oder Herzschrittmachers sollten ihren Geräteausweis zeigen und können eine Handkontrolle verlangen. Das zügige Durchschreiten gilt als unbedenklich. Feste Sprechzeiten und Terminvergabe entzerren den Andrang zusätzlich.

Manche Besuchergruppen lassen sich vorab beschleunigen:

  • Anwältinnen und Anwälte, Angehörige von Polizei, Ordnungsamt, Jugendgerichts- und Bewährungshilfe halten den Dienstausweis bereit.
  • Wiederkehrende Besucher werden über Karte, PIN, RFID oder QR-Code freigeschaltet.
  • Insolvenz- und Zwangsverwalter, Berufsbetreuer und Nachlasspfleger zeigen Bestellung oder Terminladung mit Lichtbildausweis.
  • Pressevertreter halten den Presseausweis mit Lichtbild bereit.

Besucher zählen und Belegung steuern

Gilt eine Personenobergrenze, hilft das Zählwerk des Durchgangsdetektors. Es lässt sich auf die Zählrichtung einstellen, nur vorwärts, nur rückwärts oder als Subtraktion beider Richtungen. So ist jederzeit ablesbar, wie viele Personen sich im Gebäude befinden. Verlässt jemand das Haus, wird der nächste Einlass frei. Entscheidend ist, dass der Durchsatz auch in Stoßzeiten stabil bleibt.

Kombination mit elektronischer Zutrittskontrolle

Sensible Bereiche lassen sich zusätzlich elektronisch sichern. Über Karte, PIN, RFID, QR-Code oder Fingerabdruck erhält nur Zutritt, wer berechtigt ist. Das System hält fest, wer wann welchen Bereich betreten hat. Einzeltüren werden mit Standalone-Lösungen oft nachgerüstet, größere Gebäude über vernetzte Online-Systeme zentral gesteuert.

Der Architektur angepasst

Gerichtsgebäude sind oft baulich anspruchsvoll und haben enge Eingänge. Durchgangsdetektoren in dezentem Design bleiben dort unauffällig. Sie lassen sich so aufstellen, dass eine einzelne Kontrollkraft die Station im Blick behält. Aus Durchgangsdetektor, Röntgenscanner und Handdetektor stellen wir die Schleuse passend zu den Räumlichkeiten zusammen.

Was der Detektor findet

Für die Einlasskontrolle eignen sich Programme wie Gericht, Gebäude oder das Programm Alternativ, das unter schwierigen elektrischen Umgebungsbedingungen empfohlen wird. Sie erkennen Schusswaffen, Munition, Schlag- und Stichwaffen, Messer, Scheren oder Pfefferspray zuverlässig. Harmlose Taschengegenstände filtern sie heraus, damit der Durchsatz hoch bleibt. Als gefährlich eingestufte Gegenstände behält das Sicherheitspersonal ein.

Foto- und Filmverbot

In Gerichtsgebäuden ist Fotografieren und Filmen grundsätzlich untersagt. Kameras und andere Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräte gehören nicht ins Handgepäck. Ausgenommen sind Diktiergeräte von Bediensteten sowie Anwältinnen und Anwälten; in Einzelfällen lässt sich vorab eine schriftliche Genehmigung beantragen.

Röntgenbetrieb: die Betreiberpflichten

Wer im Gericht einen Gepäckscanner einsetzt, betreibt ein Röntgengerät, und das ist an klare Pflichten geknüpft. Als bauartzugelassenes Vollschutzgerät ist der Scanner nach dem Strahlenschutzgesetz anzeigepflichtig. Sie melden ihn mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesbehörde an. Einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten verlangen diese Geräte in der Regel nicht (§ 19 Absatz 3 StrlSchG), das hält den Betreiberaufwand gering. Die Strahlung bleibt im geschützten Gehäuse, der gesetzliche Grenzwert liegt bei 3 µSv/h in 0,1 m Abstand. Vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle fünf Jahre prüft ein behördlich bestimmter Sachverständiger das Gerät. Anzeige, Einweisung des Personals und Prüftermine begleiten wir. § 19 StrlSchG im Wortlaut.


Passende Geräte für die Einlasskontrolle

VMI Spectrum 6040 Röntgenscanner. Für Kontrollstellen mit viel Handgepäck. Der Scanner gibt dem Bediener über den Monitor Einblick in Taschen und Gepäck; sein 160-kV-Generator liefert die nötige Bildqualität. Er ist netzwerkfähig und lässt sich mit einem Durchgangsdetektor koppeln, sodass sich der Einlass auf einem Bildschirm überblicken lässt.

Zum VMI Spectrum 6040

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Garrett PD 6500i Dual Optics. Der mikroprozessorgesteuerte Durchgangsdetektor mit Pinpoint-Technologie ortet Metall präzise, unterscheidet Eisen von Nichteisen und erkennt Edelmetalle. Er behält seine Einstellungen ohne Strom, braucht keine Kalibrierung nach dem Einschalten und bringt ein Zählwerk mit. Die IP65-Ausführung ist wetterfest, mit Lenkrollen von einer Person verschiebbar.

Zum Garrett PD 6500i Dual Optics
Zum Garrett PD 6500i IP65

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Garrett SmartScan. Der Aufsatz für den Torbogen misst berührungslos die Körpertemperatur während der regulären Kontrolle, ohne zusätzlichen Halt und ohne Aufsehen.

Zum Garrett SmartScan

Garrett Super Scanner V

Garrett Super Scanner V. Der Handdetektor für die Nachkontrolle, seit über 20 Jahren im professionellen Einsatz. Er erkennt auch kleinste Metallobjekte, arbeitet nach dem Einschalten ohne weitere Einstellung und meldet Funde akustisch und optisch. Ein Eliminationsschalter blendet störendes Umgebungsmetall wie Bodenarmierung aus.

Zum Garrett Super Scanner V

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