Röntgengeräte für die Gepäckkontrolle
Röntgen-Gepäckscanner zeigen dem geschulten Bediener den Inhalt von Taschen, Gepäck und Sendungen auf dem Monitor. Der Betrieb ist in Deutschland nach Strahlenschutzgesetz anzeigepflichtig, kommt bei diesen bauartzugelassenen Geräten in der Regel aber ohne eigenen Strahlenschutzbeauftragten aus. Auswahl, Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung übernehmen wir.

Röntgen-Gepäckscanner werden von geschulten Sicherheitsmitarbeitern bedient, die auf dem Monitor in Taschen, Gepäck und Sendungen blicken. Auffällige Gegenstände klärt eine manuelle Nachkontrolle, bei Bedarf mit einem Sprengstoff-Wischtest. Welches Gerät passt, richtet sich nach Einsatzort, Sicherheitsniveau und Gepäckaufkommen.
Sofortige Erstberatung
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Wir sind für Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz da.
Anfrage absendenIm Verbund mit Durchgangs- und Hand-Metalldetektoren bildet der Röntgenscanner den Gepäckteil einer Sicherheitsschleuse. Die VMI-Geräte arbeiten mit einem 160-kV-Generator, durchdringen bis zu 42 mm Stahl und trennen Materialien automatisch nach Farbe. Optional erkennt die KI-Software ARPiA verdächtige Objekte selbstständig, die Bedrohungsbildprojektion TIP hält die Aufmerksamkeit der Bediener im laufenden Betrieb wach.

Farbbedeutung bei der Gepäckdurchleuchtung
Der Scanner durchstrahlt das Gepäck mit zwei Energiestufen und erkennt so neben der Form auch das Material. Das Ergebnis erscheint farbcodiert auf dem Monitor. Organische Stoffe wie Papier, Kunststoff oder Sprengstoff erscheinen in Orange, Metall in Blau, gemischte oder überlagerte Objekte wie Elektronik in Grün. Form und Farbe geben dem Bediener den ersten Hinweis, endgültige Sicherheit bringt der Blick ins Gepäckstück.
Betreiberpflichten und weitere Aspekte
- Der Betrieb eines Gepäckscanners ist in Deutschland anzeigepflichtig. Als bauartzugelassenes Vollschutzgerät melden Sie ihn nach dem Strahlenschutzgesetz mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde an, in Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung.
- Ein Strahlenschutzbeauftragter ist bei bauartzugelassenen Vollschutzgeräten nicht erforderlich (§ 19 Absatz 3 StrlSchG). Das senkt den Betreiberaufwand deutlich. Pflicht bleiben die Anzeige und die dokumentierte Einweisung des Bedienpersonals.
- Das Bedienpersonal muss im Umgang mit Röntgengeräten geschult sein, idealerweise mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Wir weisen Ihr Personal an unseren Geräten ein und stellen eine Teilnahmebestätigung aus.
- Ein bauartzugelassenes Vollschutzgerät hält die Strahlung sicher im geschützten Gehäuse. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 3 µSv/h in 0,1 m Abstand, die VMI-Geräte bleiben mit unter 1 µSv/h deutlich darunter. Die Röhre läuft nur bei geschlossenem Gehäuse.
- Zusätzlich prüft ein behördlich bestimmter Sachverständiger das Gerät vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle fünf Jahre.
- Röntgenscanner wiegen je nach Modell rund 435 bis 495 kg. Beziehen Sie Bodenstatik und Transportwege früh in die Planung Ihrer Schleuse ein. Eine Stromversorgung mit 220 bis 240 Volt genügt.
- Anders als Metalldetektoren reagiert der Scanner nicht empfindlich auf seine elektromagnetische Umgebung.
- Wir empfehlen, den Betriebsrat einzubeziehen, sofern vorhanden.
Inbetriebnahme, Installation und die jährliche Wartung Ihres Röntgengeräts übernehmen wir. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl und der Planung Ihrer Sicherheitsschleuse.
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