Dienstleistungen

Schulungen

Seit über 20 Jahren schulen wir Sicherheitspersonal an Detektoren und Röntgengeräten. Wir weisen an den Geräten ein und begleiten Sie zu Sachkunde, Strahlenschutz und den Nachweisen, die Ihr Einsatz verlangt.

Schulungen

Seit über 20 Jahren schulen wir Sicherheitspersonal im Umgang mit Sicherheitsdetektoren und begleiten Sie bei der Planung Ihres Schulungsbedarfs.

Garrett Paragon

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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Wir sind für Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz da.

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  • Wir weisen Ihr Personal an unseren Geräten ein und stellen Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahmebestätigung aus.
  • Für das Bewachungsgewerbe ist eine 40-stündige Unterrichtung bei der IHK der Regelfall. Bestimmte Tätigkeiten, etwa der Ladendiebstahlschutz oder der Einlass zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion, verlangen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Jede Wachperson muss im Bewacherregister eingetragen sein.
  • Für den Betrieb eines bauartzugelassenen Vollschutz-Röntgengeräts genügt die dokumentierte Einweisung des Bedienpersonals, ein Strahlenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich (§ 19 Absatz 3 StrlSchG). Wo darüber hinaus Fachkunde im Strahlenschutz gefragt ist, wird sie in einem Lehrgang erworben, etwa beim TÜV oder im Haus der Technik Essen, und mindestens alle fünf Jahre aktualisiert.
  • Im Luftverkehr rezertifiziert das Luftfahrt-Bundesamt Bediener von Röntgentechnik alle drei Jahre.

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